Fallen im Mietvertrag – so erkennen Sie diese

Der Mietvertrag ist immer wieder Grund für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, häufig sind klare Regelungen nicht getroffen und Missverständnisse führen zu Unstimmigkeiten. Aus Sicht der Mieter ist es nicht mit dem aufspüren eine schönen Wohnung getan, liegt der Mietvertrag vor sollte dieser genau geprüft werden. Welche Fallen im Vertrag lauern die immer wieder zu Nachteilen führen das haben wir für Sie herausgefunden.


Mietvertrag Fallen

Fallen im Mietvertrag entdecken

Mietvertrag erst prüfen dann unterschreiben

Viele Mietverträge sind mit Tücken gespickt, denn Vermieter und Makler wollen natürlich etwas schummeln um ihre Wohnung bestmöglich an den Mann bzw. die Frau zu bringen. Wir haben uns umgeschaut was durch Sie zu prüfen ist, und zwar noch vor der Unterschrift.

Über die Pflichten als Mieter informieren

Klingt erst einmal nicht besonders wichtig, aber auch Kleinigkeiten können große Folgen nach sich ziehen. Schauen Sie welche Pflichten Sie laut Mietvertrag haben, zum Beispiel die Hausordnung, Schnee schieben vor dem Eingang / Haus (Raum- und Streuverordnung) und noch einige mehr. Diese Dinge kann der Vermieter auf den Mieter übertragen, wenn Sie als Mieter das mit dem Mietvertrag unterschreiben dann müssen Sie sich auch daran halten. Also besser vorher genau lesen.

Wohnungsgröße kontrollieren

Im Mietvertrag muss nicht zwingend eine Größe der Wohnung angegeben werden, häufig stimmt auch die angegebene Wohnungsgröße nicht mit der tatsächlichen überein. Darum sollten Sie darauf bestehen dass eine exakte Größe eingetragen wird, das ist für spätere Berechnungen wichtig. Ist eine Größe angegeben dann sollten Sie diese auf jeden Fall nachprüfen, auch wenn der Makler das gern versucht abzuwimmeln sollten Sie darauf bestehen.

Die Wohnungsgröße darf übrigens bis zu 10qm abweichen ohne dass dies Konsequenzen hat.

Haustiere erlaubt?

Um späteren Ärger vorzubeugen: Sind Haustiere laut Mietvertrag erlaubt? Zwar wurde gesetzlich das generelle Verbot von Hunden und Katzen gekippt, das heißt Vermieter dürfen nicht mehr generell verbieten Hunde und Katzen zu halten. Aber für ein harmonisches Miteinander ist es ratsam solche Dinge bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages.

Nebenkosten-Vorauszahlung prüfen

Häufig werden in Wohnungsannoncen und Mietverträgen bewusst niedrige Betriebskostenvorauszahlungen angegeben um mit einer günstigen Gesamtmiete zu locken. Hinterfragen Sie direkt beim Makler ob diese Zahl realistisch ist. Noch besser: Lassen Sie sich die höhe der Vorauszahlung des Vormieters zeigen um auf Nummer sicher zu gehen.

Schönheitsreparaturen

Ein ganz heikler Punkt sind die Schönheitsreparaturen, hier können wir auch keine allgemeingültige Aussage treffen. Denn mittlerweile sind die meisten Klauseln in Mietverträgen dazu einfach falsch. Grundsätzlich kann man sagen das offensichtlich „abgewohnte Dinge“ durch den Mieter zu reparieren bzw. auszubessern sind. Eine per Mietvertrag festgelegte, umfangreiche Grundsanierung durch den Mieter kann nicht verlangt werden. Solche Klauseln hat der Bundesgerichtshof für ungültig erklärt.

Rückerstattung für Modernisierung

Wenn Sie als Mieter auf eigene Kosten Modernisierungen durchführen, wie zum Beispiel das verlegen von neuem Teppich, dann haben Sie bei Auszug keinerlei Recht auf Kostenerstattung. Wenn es um höhere Summen geht dann können Sie mit Ihrem Vermieter über eine Modernisierungsvereinbarung sprechen. Diese muss mit in den Mietvertrag übernommen werden.

Kündigung des Mietvertrages

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben sollten Sie sich die Klausel zur Kündigung genau durchlesen, achten Sie auf Wörter wie „Kündigungsverzicht“ oder „Kündigungsausschluss“.
Details über die Kündigung des Mietvertrags.

Vorsicht wer alles den Mietvertrag unterschreibt

Eine weitere Falle, ziehen Sie mit Ihrem Partner in eine Wohnung und unterschreiben gemeinsam den Mietvertrag dann kann dieser auch nur gemeinsam gekündigt werden, auch wenn der Partner schon längst über alle Berge ist.

Fazit: Das waren nur einige Fallen die Sie in einem Mietvertrag erwarten könnten. Unterschreiben Sie auf keinen Fall zu überstürzt und fragen Notfalls einen Experten.

 

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