Fahrerflucht – was ist bei einem Parkrempler zu beachten

Nicht wenigen Autofahrer unter uns ist es schon einmal passiert, man kommt vom Einkaufen und am Auto befindet sich ein Kratzer der vorher noch nicht da war. Ein Parkrempler, das kann passieren und ist Ihnen selbst vielleicht auch schon einmal passiert. Doch wie verhält man sich als Geschädigter oder Verursacher richtig? Schnell kann man nämlich in die Fahrerflucht Schlittern, das kann nicht nur empfindlich teuer werden sondern sogar den Führerschein kosten. Wir haben uns einmal schlau gemacht, wie immer sind unsere Tipps in keinster Form eine Rechtsberatung sondern spiegeln lediglich unsere Meinung zum Thema wieder.


Fahrerflucht / Unfallflucht

Fahrerflucht – das gibts zu beachten

Was ist Fahrerflucht?

Fahrerflucht, oder auch Unfallflucht genannt, sind Begriffe für den Paragrafen  § 142 im Strafgesetzbuch „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Der klassische Parkrempler gehört also dazu. Sie kommen beim Ausparken mit Ihrem Auto an ein fremdes und Beschädigen dies, fahren Sie nun einfach weiter dann haben Sie die Fahrerflucht begangen, hat Sie ein Zeige dabei beobachtet und stellt Anzeige bei der Polizei dann wird gegen Sie wegen Fahrerflucht ermittelt. Sie sollten es also tunlichst unterlassen nach einem Schaden, auch wenn er Ihnen noch so klein erscheint, den Unfallort zu verlassen.

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Was ist zu tun?

Nach einem Unfall, sofort anhalten und das Auto abstellen. Wenn es Verletzte gibt sofort die Unfallrettung alarmieren. Ist es nur ein Sachschaden, also der klassische Parkrempler, dann rufen Sie keine Polizei. Sie sind allerdings verpflichtet den Halter des beschädigten Autos ausfindig zu machen.

Wie lange muss ich am Unfallort warten?

Eine pauschale Aussage kann man hier nicht treffen, das ist von vielen Faktoren abhängig, zum Beispiel der Verkehrslage und Dichte, aber auch die schwere des Schadens ist ausschlaggebend. Als angemessen wurden bisher 20 bis 60 Minuten genannt.

Zettel mit der Anschrift hinterlassen = keine Fahrerflucht?

Viele Autofahrer denken das man nach einem Parkschaden einfach einen Zettel mit der Adresse / Telefonnummer an der Scheibe des Unfallgegners befestigen muss und man sofort davon fahren kann, doch Achtung: dem ist nicht so.

Sie müssen nämlich aktiv nach dem Geschädigten suchen! Das heißt das Sie versuchen müssen den Fahrer des beschädigten Autos ausfindig zu machen. Ist Ihnen das Missgeschick auf einem Supermarktparkplatz passiert dann lassen Sie das Kennzeichen über die Information aufrufen. Vor einem kleineren Laden ist es einfacher, gehen Sie hinein und fragen wem das Auto gehört.

Haben Sie einen dicken Mercedes auf dem Parkplatz einer Arztpraxis gerammt dann ist es wahrscheinlich das es des Doktors Auto war. Denken Sie in Ruhe nach wie Sie den Geschädigten auffinden können.

Hilft alles nichts und auch nach einer angemessenen Wartezeit ist der Fahrer auch nicht aufgetaucht? Dann müssen Sie den Unfall möglichst umfangreich dokumentieren, notieren Sie auch alle Versuche den Geschädigten zu erreichen (mit Uhrzeiten) und machen Bilder von den Standorten der Fahrzeugen sowie Schäden.

Erst jetzt notieren Sie Ihre Kontaktdaten auf einem Zettel und hinterlassen diesen gut sichtbar am geschädigten Auto.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Die Strafe ist natürlich immer abhängig vom Fall und der Schadenshöhe, Sie können aber grob mit einem Monatsnettoeinkommen rechnen, auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten kann drohen.

Bei einem Personenschaden oder bei einem Sachschaden von über 1400 Euro kann sogar der Führerschein entzogen werden.

Leitplanke, Geländer, Laterne, Strommasten, Zaun

Beschädigen Sie eines von den oben genannten Dingen dann ist es auch Fahrerflucht wenn Sie einfach weg fahren. Informieren Sie auf jeden Fall telefonisch die Polizei, oder wenn es klar ist wem die Sache bzw. der Gegenstand gehört den Eigentümer, zum Beispiel die Stadtverwaltung oder den Energieversorger. Auch hier ist eine Dokumentation wichtig.

Was passiert wenn ich Geschädigter einer Unfallflucht bin?

Kommen Sie zu Ihrem Auto und stellen fest dass es angerempelt wurde und niemand meldet sich als Verursacher, dann haben Sie schlichtweg Pech gehabt. Eine Anzeige bei der Polizei ist zwar möglich aber bringt außer einer Zeitverschwendung recht wenig.

So einen Fall können Sie natürlich Ihrer Vollkaskoversicherung melden, aber rechnen Sie auf jeden Fall vorher nach ob es sich durch die folgende Hochstufung wirklich lohnt den Schaden durch die Vollkasko bezahlen zu lassen, das ist in den wenigsten Fällen so. Mehr über KFZ Versicherungen.

Fazit: Sie sehen dass die Strafen für Fahrerflucht sehr hoch ausfallen können, daher sollten Sie alles unternehmen um keine Fahrerflucht zu begehen.

 

Tipps: Um Parkrempler zu vermeiden hilft oft das nachrüsten einer Rückfahrkamera.



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