Baugenehmigung für ein Gartenhaus / Gartenlaube – ab wann nötig?

Jetzt wo die Sonne wieder lacht beginnt auch die Gartensaison, und häufig ist es die Zeit wo die großen Bauprojekte im Garten begonnen werden. Es werden Gartenlauben und Geräteschuppen gebaut. Handwerklich Geschickte Bauen Ihren Gartenlaube selbst, weniger begabte kaufen sich einen Bausatz im Baumarkt (oder bestellen Ihn im Internet) und bauen Ihn dann auf. Auch wenn bereits eine Laube vorhanden ist wird gern gebaut, zum Beispiel eine überdachte Terrasse an der Gartenhütte. Doch Wissen Sie das Sie dabei ganz schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen können? Lesen Sie weiter.

Gartenhaus Baugenehmigung

Idyllisches Gartenhaus

Gartenhaus ab wann Genehmigungspflichtig?

Das ist nämlich die entscheidende Frage wenn es um den Bau bzw. Kauf eines Gartenhauses geht, denn wer denkt das er in seinem Garten oder auf seinen Grundstück bauen kann was er möchte der liegt falsch, auch wenn es nicht um ein Haus geht sind Sie an Gesetze gebunden. Und diese Regeln wie groß Ihre neue Gartenlaube werden darf ohne eine Baugenehmigung dafür zu benötigen. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich, in Bayern und Brandenburg sind zum Beispiel bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern erlaubt, in Nordrhein Westfalen dagegen haben Sie etwas Pech, hier sind nur 30 Kubikmeter erlaubt – gemeint ist der umbaute Raum.

Weiter unten haben wir die Einschränkungen der einzelnen Bundesländer genauer beschrieben.

Bebauungsplan oder Bauordnung vorhanden?

Wenn Sie ein Grundstück in einem Wohngebiet haben dann gibt es bestimmt einen Bebauungsplan oder eine Bauordnung, studieren Sie diese ganz genau, denn in dieser ist häufig geregelt wie es um Schuppen und Lauben steht, genannt werden Sie häufig „Nebenanlagen“. Im Bebauungsplan sind häufig die Baugrenzen mittels Linien eingezeichnet, an diese müssen Sie sich halten.

Gartenlaube in einer Kleingartenkolonie

Eine Besonderheit gibt es wenn Sie Ihren Garten in einer Kleingartenkolonie haben, denn hier sind Sie an das Bundeskleingartengesetz gebunden, es ist also keine Baugenehmigung nötig, dafür darf das Gebäude in Ihrer Parzelle nicht größer sein wie 24qm Grundfläche. Es darf auch nur ein Gebäude in Ihrer Parzelle gebaut werden.

Heizen & Toilette sowie wohnen in der Gartenlaube?

Ganz klar Nein, das ist nicht erlaubt, Sie können nicht Ihre Wohnung aufgeben und in die Gartenlaube einziehen. Häufig gibt es in den Bauordnungen Einschränkungen zum Thema „Toilette und Feuerstätte“ in Gartenlauben.  Denn diese dürfen nur erreichtet werden ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten“ wenn Sie das dennoch möchten dann kommen Sie um eine Genehmigung nicht drum herum. Wenn Sie allerdings ein Wochenende mit Ihrer Familie im Garten und in der Gartenlaube übernachten dann wird es keine Probleme geben, Sie darf nur nicht als dauerhafte Wohnstätte dienen.

Auf die Grenze achten – Grenzbebauung

Auch bei der Grenzbebauung ist Vorsicht geboten, wollen Sie Ihre Gartenlaube Grenznah zum Nachbarn aufstellen dann ist es unbedingt empfehlenswert sich vorher über die geltenden Gesetze zu informieren. Häufig ist es so dass bei einem unbeheizten Gartenhaus bzw. Geräteschuppen bis zu einer Länge von 9 Meter an der Nachbargrenze keine Probleme gibt wenn zudem die Höhe von 9 Metern nicht überschritten wird. Anderenfalls ist der bekannte Abstand von 3 Metern einzuhalten.

Liegt kein Bebauungsplan vor dann lesen Sie hier die:

Landesbauordnungen

Achtung: Die Angaben sind ohne Gewähr und durch Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes zu prüfen.

Baden-Württemberg

Zuständig ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg.

Auszug: … im Innenbereich bis 40 Kubikmeter, im Außenbereich bis 20 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

Bayern

Zuständig ist die Bayerische Bauordnung

Auszug: … Gebäude ohne Feuerstätte mit einem umbauten Raum bis zu 75 Kubikmeter, außer im Außenbereich.

Berlin

Zuständig ist die Bauordnung für Berlin

Auszug: … eingeschossige Gebäude mit einer Brutto Grundfläche von bis zu 10 m2.

Brandenburg

Zuständig ist die Brandenburgische Bauordnung

Auszug: … Gartenlauben mit nicht mehr als 75 Kubikmeter umbautem Raum, nicht im Außenbereich

Bremen

Zuständig ist die Bremische Landesbauordnung

Auszug: … Gartenlauben bis 30 Kubikmeter Brutto Rauminhalt, im Außenbereich bis 6

Hamburg

Zuständig ist die Hamburgische Bauordnung

Auszug: … eingeschossige Gebäude bis 30 Kubikmeter umbauten Raum

Hessen

Zuständig ist die Hessische Bauordnung

Auszug: … Gebäude mit nicht mehr als 30 Kubikmeter Brutto Rauminhalt

Mecklenburg Vorpommern

Zuständig ist die Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern

Auszug: … eingeschossige Gebäude mit einer maximalen Brutto Grundfläche von 10 m2

Niedersachsen

Zuständig ist die Niedersächsische Bauordnung

Auszug: … im Innenbereich nicht mehr als 40 Kubikmeter Brutto Rauminhalt, im Außenbereich 20.

Nordrhein-Westfalen

Zuständig ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auszug: … Gebäude bis zu 20 Kubikmeter Brutto Rauminhalt sind Genehmigungsfrei.

Rheinland-Pfalz

Zuständig ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Auszug: … Gebäude bis zu 50 Kubikmeter, im Außenbereich bis zu 10 Kubikmeter umbauter Raum.

Saarland

Zuständig ist die Landesbauordnung Saarland

Auszug: … eingeschossige Gebäude bis 10 m2 Brutto Grundfläche

Sachsen

Zuständig ist die Sächsische Bauordnung

Auszug: … eingeschossige Gebäude mit einer Brutto Grundfläche bis zu 10 m2

Sachsen-Anhalt

Zuständig ist die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Auszug: … eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2

Schleswig-Holstein

Zuständig ist die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein

Auszug: … Gebäude ohne Aufenthaltsräume  bis zu 30 Kubikmeter, im Außenbereich bis zu 10 Kubikmeter umbauten Raumes

Thüringen

Zuständig ist die Thüringer Bauordnung

Auszug: … eingeschossige Gebäude mit einer Brutto Grundfläche bis zu 10 m2

Das sind nur Auszüge die wir aus den jeweiligen Bauordnungen für Sie herausgesucht haben, bitte informieren Sie sich selbst ob diese Angaben stimmen.

Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen?

Ist Ihre geplante Gartenlaube zu groß um Sie genehmigungsfrei bauen zu können dann sollten Sie auf keinen Fall ohne eine Baugenehmigung bauen, denn das kann sehr teuer werden und dazu führen das Sie die Laube wieder abreißen müssen. Liegt der Standort Ihrer Gartenhütte auch noch so versteckt, es gibt immer neidische Nachbarn die Sie bei der zuständigen Behörde verpfeifen, gehen Sie das Risiko also lieber nicht ein.

 

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