Kirchenaustritt – aus der Kirche austreten – so wird’s gemacht

Sie spielen mit dem Gedanken aus der Kirche auszutreten? Sie wollen nicht länger Kirchensteuer zahlen für etwas das Sie eigentlich gar nicht brauchen? Dann los, es sind nur wenige Schritte notwendig und Sie sind sofort von der Kirchensteuer befreit. Wir erklären was Sie unternehmen müssen.

Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Viele Unwahrheiten gibt es zu hören zum Thema Kirchenaustritt, es werden verschiedene Nachteile genannt die sich nach dem Austritt aus der Kirche bemerkbar machen, doch die meisten davon sind völliger Quatsch. Was Sie wissen sollten ist das eine kirchliche Trauung nach dem Austritt nicht mehr möglich ist, aber das sollte logisch sein. Wer mit diesen „Nachteilen“ Leben kann für den gibt es keinen Grund nicht aus der Kirche auszutreten und sich die Kirchensteuer in Zukunft zu sparen.

An Ihrem Glauben ändert sich natürlich nichts, dieser ist nicht von der Zahlung einer Steuer abhängig, so wird es allerdings oft und gern propagiert.

Die Höhe der Kirchensteuer hängt von Ihrem Einkommen ab, es sind aber in den meisten Fällen einige hundert Euro die Ihnen durch die Lappen gehen.

So treten Sie aus der Kirche aus:

Alles was Sie tun müssen ist Ihren Reisepass oder Personalausweis zu nehmen und damit auf das zuständige (für Ihren Wohnsitz) Standesamt oder Amtsgericht zu gehen. Sie brauchen keine Anmeldung und natürlich müssen auch keine Gründe für den Kirchenaustritt nennen. Es ist ein rein Formaler Akt. Ein persönliches Erscheinen ist dabei leider Pflicht.

Sollte es Ihnen körperlich nicht möglich sein dann ist ein Austritt aus der Kirche natürlich auch möglich, nur müssen Sie dann einen Notar zu sich kommen lassen und Ihm gegenüber den Austritt bestätigen. Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Warum es diese Erschwernis gibt darüber kann man nur spekulieren!

Wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Leider bestehen manche Ämter darauf eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) bei Ihrem Besuch auf dem Standesamt vorzulegen, am besten fragen Sie telefonisch vorher nach. Häufig ist es aber nicht nötig da der Standesbeamte über seinen Computer Zugriff auf die Meldedaten hat.

Kosten für den Kirchenaustritt

Umsonst ist der Kirchenaustritt natürlich nicht, es ist ein Verwaltungsakt der bezahlt werden muss. Es werden rund 30 Euro dafür fällig, gemessen an der gesparten Kirchensteuer ist das allerdings zu verschmerzen.

 

Was tun wenn ich im Ausland lebe?

Dann haben Sie Pech gehabt, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben dann zahlen Sie zwar auch keine Kirchensteuer in Deutschland, Mitglied in der Kirche sind Sie allerdings. Und das Austreten ist ohne einen Wohnsitz in Deutschland nicht möglich. Denken Sie also vor einer Auswanderung daran aus der Kirche auszutreten wenn Sie das möchten.



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