EC Karte gestohlen / verloren – Sperren lassen

Es passiert öfter als man denkt – die EC Karte ist weg – verloren oder gestohlen. Ganz egal was genau passiert ist, um einen möglichen Schaden abzuwenden ist eine sofortige Sperrung der EC Karte wichtig. Wie Sie im Notfall die Karte sperren können lesen Sie in dieser Anleitung.


EC Karte sperren

EC Karte bei Verlust sofort sperren

Wenn die EC Karte weg ist dann erst einmal Ruhe bewahren und nachdenken ob Sie nur verlegt sein kann. Vielleicht beim letzten Bezahlen nicht zurück ins Portmonee, sondern in eine Tasche gesteckt? Eventuell beim letzten Tanken am Tresen liegenlassen? Das lässt sich über einen kurzen Anruf abklären. Ist das nicht der Fall und Sie sehen keine Chance die EC Karte schnell wieder zu finden dann hilft nur ein sperren lassen. Denn wenn jemand Ihre EC oder Geldkarte findet kann er damit Schindluder treiben.

Im Falle eines Diebstahls, zum Beispiel der Geldbörse aus der Jackentasche oder dem Auto ist eine sofortige Sperrung ratsam! Verlieren Sie keine Zeit und greifen sofort zum Telefon.

So sperren Sie Ihre EC Karte

Wenn der Verlust währen der üblichen Geschäftszeiten passiert dann ist es ratsam bei Ihrer Hausbank anzurufen, erklären Sie den Vorfall Ihrem Berater, dieser wird in aller Regel die Sperrung sofort veranlassen.

Wenn Ihnen der Verlust außerhalb der Geschäftszeiten auffällt dann gibt es eine einheitliche Sperrnummer die für ganz Deutschland und für jede Bank (Sparkasse, Postbank, Volksbank…) gültig ist. Die Sperrnummer lautet:

0049 (0) 1805 021021

Diese Nummer können Sie Tag und Nacht anrufen, pro Minute werden 14 Cent fällig. Eine kostenlose Alternative ist die:

0049 116 116

Dieser Nummer sind die meisten, aber nicht alle Banken angeschlossen, versuchen Sie zuerst auf jeden Fall diese Nummer. Sie ist ebenfalls Tag und Nacht erreichbar.

Um die EC Karte zu sperren benötigen Sie Ihre Kontonummer und Bankleitzahl.

Bei Diebstahl sofort zur Polizei

Wenn die EC Karte gestohlen wurde dann ist zusätzlich der Ganz zur Polizei nötig um den Diebstahl anzuzeigen, der Materielle Wert der Plastikkarte ist zwar nicht hoch aber es kann unter Umständen bereits ein Schaden durch den Dieb verursacht wurden sein.

Kein Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit

Wenn Sie grob Fahrlässig handeln dann haben Sie schlechte Karten wenn ein Schaden entstanden ist, grob fahrlässig bedeutet zum Beispiel dass Sie Ihre EC Karte zusammen mit der PIN aufbewahren oder gar die PIN auf der Karte notiert haben.
Wir wünschen viel Glück das Ihnen kein Schaden entstanden ist und denken Sie an das Vorbeugen: Portmonee immer am Körper aufbewahren und niemals EC Karte und PIN zusammen aufbewahren.

 
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