SEPA Umstellung – was ist zu beachten

SEPA-Umstellung – Änderungen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr

Am 1. Februar 2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Euro grenzüberschreitend vereinheitlicht. Bisher hatte jedes Land seine eigenen Bestimmungen und Formalitäten. In Deutschland verwendeten die Bankkunden zum Beispiel für eine nationale Überweisung oder eine Lastschrift die Kontonummer und die Bankleitzahl. Vom nächsten Jahr an gilt für beides ein international einheitliches Verfahren. SEPA heißt die Abkürzung für das Projekt Single European Payments Area, den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören 33 Länder, die wie Dänemark, Norwegen, Island oder Tschechien teils den Euro noch nicht eingeführt haben. Es vereinheitlichen sich jedoch nur Zahlungen in Euro und es gibt keine Unterschiede mehr im nationalen oder internationalen Zahlungsverkehr.


Sepa Umstellung

SEPA Umstellung

Die SEPA-Überweisung

Wenn ein Bankkunde innerhalb eines Landes Geld überweist, verwendet er ab dem 1. Februar 2014 nur noch die IBAN (International Bank Account Number), die internationale Kontonummer angeben. Sie besteht aus dem Länderkennzeichen, für Deutschland DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer. Falls die Kontonummer weniger als zehn Ziffern hat, sind die ersten Nullen. Die IBAN kennen Sie bereits, wenn Sie innerhalb von Europa international Geld überwiesen haben. Dabei haben Sie auch den BIC (Business Identifier Code) angegeben, mit dem international eine Bank identifiziert wird. Für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Januar 2016 müssen Sie bei internationalen Überweisungen innerhalb von Europa noch IBAN und BIC eintragen. Danach genügt die IBAN wie bei nationalen Überweisungen. Internationale Überweisungen kosten mit SEPA genau so viel wie nationale. Daueraufträge stellt die Bank automatisch um.

Die SEPA-Lastschrift und Kartenzahlung – was ändert sich

Die bisherigen Einzugsermächtigungen für den Sportverein oder die Stromrechnung gelten weiter. Wer jedoch ab 2014 neue Lastschriften unterschreibt, nimmt an einem europaweit einheitlichen Verfahren teil. Es gibt einmalige Lastschriften etwa, wenn Sie ein Produkt in einem Onlineshop gekauft haben oder wiederkehrende für Strom, Telefon, Internet oder den Kabelanschluss. Dabei geben Sie IBAN und BIC an. Außerdem muss Ihnen das Unternehmen, das den Betrag abbucht, dies mindestens 14 Tage vorher mitteilen. Per AGB kann die Frist auf mindestens fünf Tage sinken. Wenn der Betrag wiederholt eingezogen wird, genügt eine Mitteilung vor der ersten Abbuchung. Unberechtigte Abbuchungen können innerhalb von acht Wochen ohne Begründung zurückgebucht werden. Fällt Ihnen das erst später auf, gilt eine verlängerte Frist von 13 Monaten.
Mit SEPA wird auch der Zahlungsverkehr mit Bankkarten vereinheitlicht. Damit soll es mehr Möglichkeiten geben, mit Karten in den 33 Mitgliedsstaaten zu zahlen und Bargeld an Geldautomaten abzuheben. Nähere Infos gibt es direkt bei der Deutschen Bundesbank

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