Mietkautionskonto auflösen – so gehts schneller für Mieter

Jeder Mieter der nicht gerade schon Jahrzehnte in seiner Wohnung wohnt kennt das Mietkautionskonto. Es wird angelegt um die erforderliche Mietkaution für die Wohnung anzulegen. Und zwar für die Dauer des Mietverhältnisses. Endet das Mietverhältnis sind einige Dinge zu beachten um das Mietkautionskonto aufzulösen, denn gerade bei einem Umzug in eine neue Wohnung kann man das als Kaution hinterlegte Geld besonders gut gebrauchen.


Mietkautionskonto auflösen

Mietkautionskonto auflösen

Das Geld auf dem Mietkautionskontowird bei jeder Bank verzinst, das ist sogar per Gesetz geregelt. Viel kann man nicht erwarten, aber in der Regel 1 bis 2 Prozent Zinsen.Je nachdem wie der Vermieter es handhabt bleibt das Kautionsparbuch beim Ihm oder beim Mieter. Zum Auflösen des Kontos, sprich zur Auszahlung an den Mieter ist eine sogenannte Auflösungserklärung des Vermieters nötig.

Mietkautionskonto auflösunen durch den Mieter

Folgende Dinge werden benötigt:

  • Mietkautionssparbuch
  • Auflösungserklärung des Vermieters
  • Ihren Personalausweis

Mit diesen Dingen in der Tasche gehen Sie zu der Bankfiliale in der Sie das Konto eröffnet haben (es muss nicht gleiche Filiale sein). Nach Prüfung der Unterlagen können Sie sich das Geld von diesem Sparbuch auszahlen lassen oder auf Ihr Girokonto überweisen.  Je nach Bank kann es zu einer Kündigungsfrist, meist 1 bis 3 Monate kommen, das entnehmen Sie aus den Vertragsbedingungen.

Das Mietkautionskonto schnell auflösen

Bei einem Umzug ist das Geld meistens knapp, die neue Wohnung muss Tapeziert werden (alte Tapeten ablösen), neue Fußbodenbeläge müssen gekauft werden und alle Möbel passen meist auch nicht. Daher sind viele auf das Geld aus der Mietkaution angewiesen.

Wichtig ist daher ein schnelles Auflösen des Kautionskontos. Doch etwas Geduld ist gefragt.
Am besten sprechen Sie mit Ihren Vermieter direkt bei der Übergabe der Wohnung darauf an (oder auch schon vorher) – die meisten Vermieter zeigen sich kulant und behalten lediglich einen kleinen Teil der Kaution für die Verrechnung der Nebenkostenabrechnung ein.
Wenn das nicht möglich ist dann sollte der Vermieter nicht länger wie 6 Monate zum Auflösen des Kontos benötigen. Nach dieser Zeit ist es Zeit für ein freundliches Erinnerungsschreiben durch Sie.

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