Weihnachtsgeschenke umtauschen – so gehts

Weihnachten ist vorbei, viel Geld wurde auch in diesem Jahr wieder für Geschenke ausgegeben, doch nicht selten haben Geschenke nicht den richtigen Geschmack getroffen. Das große Umtauschen geht also in den Tagen nach Weihnachten los. Die Geschäfte sind fast so voll wie vor Weihnachten, was zum großen Teil am Umtausch der Weihnachtsgeschenke liegt. Was dabei zu beachten ist und welche Rechte Sie haben das lesen Sie in diesem Ratgeber.


Weihnachtsgeschenke Umtauschen

ungeliebte Geschenke umtauschen

Umtausch = Kulanz der Händler

Einfach mal so in den Laden spazieren und das ungeliebte Geschenk umtauschen ist dabei garnicht mal so leicht, denn grundsätzlich gilt: gekauft ist gekauft. Ein Recht auf Umtausch gibt es nämlich nicht, auch wenn das oft angenommen wird. Es kommt allein auf die Kulanz des Händlers an.

Was anderes ist natürlich wenn ein gesondertes Umtauschrecht vereinbart oder damit geworben wurde.

Geld zurück

Geld zurück gibt es selten, denn in der Regel wird ein Gutschein ausgestellt, damit müssen Sie Leben. Der Gutschein hat dann eine dreijährige Verjährungsfrist wenn Sie nicht sofort etwas im Sortiment finden was Ihnen gefällt.

Umtausch / Rückgabe auch ohne Bon

An einfachsten ist es natürlich wenn Sie den Bon / Kassenzettel zur Hand haben. Falls der Bon abhanden gekommen ist können Sie den Kauf auch mit einem Zeugen oder dem Kontoauszug belegen, sofern Sie Bargeldlos bezahlt haben.

Gewährleistung

Stellt sich ein Mangel an dem Geschenk dar dann gilt natürlich die Sachmängelhaftungsfrist von zwei Jahren ab Kauf. Im Normalfall bekommen Sie bei Reklamation einen neuen identischen Artikel ausgehändigt.

Diese Geschenke sind vom Umtausch ausgeschlossen

Auch wenn die meisten Händler in Sachen Umtausch sehr kulant sind gibt es auch Waren die vom Umtausch ausgeschlossen sind, das sind zum Beispiel entsiegelte Datenträger, Lebensmittel, Kosmetik, Waren mit Gebrauchsspuren, Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch und einige mehr. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind ob das Geschenk auch gefällt dann fragen Sie am besten bereits beim Kauf nach einem eventuellen Umtausch.

Geschenke aus dem Internet

Ein Großteil der Weihnachtsgeschenke wird heutzutage im Internet bestellt. Hier ist der Umtausch bzw. die Rückgabe einfacher. Denn bei allen über das Internet bestellten Waren gibt die Fernabsatzregelung. Und diese besagt das Sie innerhalb von 2 Wochen (nach Zusendung) den Kauf widerrufen können. Sie müssen dabei weder einen Grund angeben noch muss die Ware Mängel haben. Auch hier gibt es natürlich Dinge die vom Umtausch ausgeschlossen sind: entsiegelte Datenträger, Lebensmittel, Blumen usw.

Online Auktionen die Alternative zum Umtausch

Wenn Sie das ungeliebte Geschenk lieber in Bargeld verwandeln wollen dann stellen Sie es doch in ein großes Online Auktionshaus ein. Damit haben Sie innerhalb weniger Tage einen Käufer gefunden und Bargeld auf dem Konto.

Fazit: Ein Geschenk was nicht gefällt muss nicht im verschlossenen Schrank sein dasein fristen. Tauschen Sie es in Dinge die Ihnen wirklich gefallen, denn das war der eigentliche Grund des Geschenkes.



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