Nicht zugelassenes Auto parken, wo droht ein Bußgeld / abschleppen

Wo darf man abgemeldete bzw. nicht angemeldete Auto parken?

Wenn Kraftfahrzeuge zeitweise abgemeldet oder Neufahrzeuge nicht angemeldet werden, sollte der Halter sich Gedanken über deren Abstellort machen. Befindet sich dieser im öffentlichen Raum, droht Ärger. Autobesitzer dürfen ihre abgemeldeten oder nicht angemeldeten Wagen nicht einfach irgendwo abstellen. Sowohl das Fahren als auch das Abstellen solcher PKWs ist im öffentlichen Raum untersagt. Der Ärger kommt in Form eines Abschleppwagens und einer Rechnung über mehrere hundert Euro für Abschleppkosten ins Haus. Zusätzlich werden Bußgelder verhängt.
Abgemeldetes Auto wo parken?

Abgemeldetes Auto wo parken?

Warum dürfen abgemeldete bzw. nicht angemeldete PKW nicht überall parken?

Der Grund für diese Regelung liegt im mangelnden Versicherungsschutz. Wer seinen PKW abgemeldet bzw. noch nicht wieder angemeldet hat, darf weder auf öffentlichen Straßen unterwegs sein, noch darf er auf öffentlichen Parkplätzen parken. Die Haftpflichtversicherung (KFZ Versicherung Online vergleichen) wurde ausgesetzt. Stellt jemand seinen abgemeldeten Wagen auf einem Parkplatz ab, wird dieses Abstellen nicht als Parken definiert. Geparkt werden nur angemeldete und versicherte Fahrzeuge. Ist ein PKW unversichert und wird im öffentlichen Raum abgestellt, gilt das als unerlaubte Sondernutzung des Parkplatzes. Dafür sieht der Bußgeldkatalog Strafgelder vor. Wichtig ist auch, dass abgemeldete Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz besonderen Diebstahlsrisiken unterliegen.

Was gilt als öffentlicher Verkehrsraum?

Sämtliche Parkmöglichkeiten, die nicht auf privaten Grundstücken angesiedelt sind, gelten als im öffentlichen Raum liegend. Somit ist das unberechtigte Abstellen eines abgemeldeten PKWs hier – unabhängig von der geplanten Dauer des Abstellens – grundsätzlich nicht zulässig. Auch Privatwege, die für Anlieger eine Durchfahrt erlauben, sind keine privaten Grundstücke. Sie gehören zum öffentlichen Raum. Sie werden nämlich seitens der Kommune als Privatwege mit freier Fahrt für die Anlieger bezeichnet. Nur Privatwege, die auf dem eigenen Grundstück liegen und auf denen keine Anlieger fahren dürfen, eignen sich für das Abstellen eines abgemeldeten PKWs. Das Unterscheidungskriterium ist jeweils die öffentliche Zugänglichkeit.

Wo dürfen abgemeldete PKWs abgestellt werden?

Auf seinem eigenen Privatgrundstück, in seiner Garage oder auf einem Privatweg ohne öffentliche Zugänglichkeit darf jeder Autobesitzer seinen nicht angemeldeten Wagen abstellen. Da Wohnungsmieter kein Privatgrundstück zur Verfügung haben, dürfen sie abgemeldete Fahrzeuge auf dem Grundstück von Verwandten, Freunden oder Bekannten abstellen. Voraussetzung ist, dass dieses mit Wissen und Erlaubnis des Betroffenen geschieht. Es darf keine öffentlichen Interessen verletzen. Gestattet ist das Abstellen abgemeldeter und nicht wieder angemeldeter Fahrzeuge auch in einer Tiefgarage, sofern der Platz für die Dauer des Abstellens angemietet wurde. Ein Parkhaus ist hingegen öffentlich und verbietet das Abstellen. Das Gleiche gilt für firmeneigene Parkplätze, öffentliche Zelt- und Campingplätze, Rettungswege sowie Zufahrten zu öffentlichen Verkehrswegen.

Unerlaubtes Abstellen kann teuer werden

Wenn ein Neuwagen noch nicht angemeldet wurde, darf er nicht im öffentlichen Raum stehen. Stellt jemand sein nicht angemeldetes oder abgemeldetes Fahrzeug widerrechtlich im öffentlichen Raum ab, drohen Bußgelder. Dazu muss das Ordnungsamt vom widerrechtlichen Abstellen Kenntnis erhalten. Ist das der Fall, wird der Halter des Fahrzeuges ermittelt. Das ist über die Fahrzeug-Identnummer möglich. Anschließend darf die Kommune widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen. Ein roter Punkt an der Windschutzscheibe signalisiert dem Halter, dass der Wagen demnächst abgeschleppt wird.

Gefährden Kraftfahrzeuge den öffentlichen Verkehr, kann das Abschleppen ohne Vorwarnung erfolgen. Die Abschleppkosten muss der Fahrzeug-Eigner tragen. Die Höhe des Bußgeldes berechnet sich nach dem Abstellort. Bei Verkehrsbeeinträchtigungen durch abgestellte Fahrzeuge können Bußgelder von maximal 500 Euro anfallen. Die Entsorgungskosten können höher ausfallen.

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Welche Autos werden zeitweise abgemeldet bzw nicht angemeldet – Saisonkennzeichen?

Manche Menschen nutzen mehrere Fahrzeuge, zum Beispiel ein Cabrio und einen SUV. Das mit Saisonkennzeichen gefahrene Cabrio wird in den Wintermonaten stillgelegt. Ist die angemeldete Zeitspanne abgelaufen, gilt das Cabrio automatisch als nicht mehr angemeldet. Als nicht mehr verkehrsbereites Fahrzeug darf es auf keiner öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt werden. Gleiches gilt für betriebsunfähige Altfahrzeuge, die auf den Schrottplatz gehören.

Fazit: Wenn Sie Ihr Auto abmelden und behalten möchten, dann machen Sie sich bereits vorher Gedanken wo Sie es nach dem abmelden parken werden.



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